VERKAUFS-, LIEFERUNGS- UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
1. GELTUNG DER BEDINGUNGEN
Diese Lieferungs- und Zahlungsbedingungen sind Bestandteil aller Angebote und Verträge über unsere Lieferungen, auch in laufender und Künftiger Geschäftsverbindung, abweichende Vereinbarungen und Geschäftsbedingungen sind nur verbindlich, wenn sie von uns schriftlich bestätigt worden sind.
2. ANGEBOT
Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Es gelten die zum Zeitpunkt der Lieferung gültigen Preise.
3. BESTELLUNGEN
Bestellungen werden von uns ausgeführt, wenn sie schriftlich bestätigt wurden. Das gleiche gilt für Ergänzungen, Abänderungen oder Nebenabreden. Unklarheiten in den Bestellungen gehen zu Lasten des Bestellers. Wir sind berechtigt, den Auftrag den voraussichtlichen Liefermöglichkeiten entsprechend abzuändern und so zu bestätigen, falls der Besteller dieses auf seiner Bestellung nicht ausschließt. Der Besteller verpflichtet sich, den Auftrag in der Form anzunehmen, wie die Auftragsbestätigung lautet.
4. RÜCKTRITT
Wir sind ohne Setzung einer Nachfrist berechtigt, von bestehenden Verträgen zurückzutreten, wenn der Kunde sich im Verzug der Abnahme oder der Zahlung befindet oder eine vorausgegangene Lieferung nicht rechtzeitig bezahlt hat. Ev. Schadenersatzansprüche bleiben vorbehalten. Wir sind auch zum Rücktritt berechtigt, wenn die Lieferung der vom Kunden bestellten Sorte nicht möglich ist und der Besteller eine Ersatzlieferung ablehnt.
5. LIEFERUNG
Alle Lieferungen, Abholungen und Bahnversand gehen auf Kosten und Risiko des Bestellers. Unsere Jungpflanzen sind in Einweg- Kartonagen verpackt. Die Verpackung kann aus pflanzenhygienischen Gründen nicht zurückgenommen werden. Für sie berechnen wir nur unsere Selbstkosten. Wir haben das Recht, die vereinbarte Versandart den tatsächlichen Versandmöglichkeiten anzupassen, so trägt er ohne Rücksicht auf sein Verschulden alle daraus entstehenden Schäden und Kosten, auch für den Verderb der Ware.
Wir sind berechtigt, die Lieferung per Nachnahme durchzuführen oder Vorauszahlung zu verlangen.
6. LIEFERTERMIN
Der Liefertermin ist unverbindlich. Höhere Gewalt und von uns nicht zu vertretende Leistungsstörungen befreien von der Einhaltung des gewünschten Liefertermins und berechtigen den Käufer nicht, vom Vertrag zurückzutretene oder Schadenersatzansprüche wegen verspäteter Lieferung geltend zu machen. Auch ein aus einem anderen Grunde erfolgtes Überschreiten der Lieferfristen sowie Teillieferungen entlassen den Käufer nicht aus seinen Abnahmeverpflichtungen. Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen.
7. EIGENTUMSVORBEHALT
Alles von uns gelieferten Waren einschließlich Verpackung bleiben bis zum vollständigen Ausgleich der uns aufgrund des Kaufvertrages zustehenden Geldforderungen unser Eigentum. Erfolgt durch Dritte ein Zugriff auf die noch in unserem Eigenrum stehenden Waren, insbesondere Pfändungen im Wege der Zwangsvollstreckung, so hat der Käufer den Dritten sogleich auf unser Eigentum hinzu weisen und ihn über den Zugriff unter Übersendung etwaiger Unterlagen sofort zu unterrichten. Der Käufer trägt alle Kosten, die zur Aufhebung des Zugriffs und einer Wiederherbeischaffung der Ware aufgewendet werden müssen, soweit sie nicht von Dritten zu übernehmen sind. Der Käufer ist berechtigt im Rahmen eines ordentlichen Geschäftverkehrs über die gelieferte Ware zu verfügen. Auf unser Verlangen hin ist der Käufer verpflichtet, Namen und Anschriften der Abnehmer bekannt zu geben.
8. HERAUSGABE DER WARE
Erfüllt der Käufer seine Verbindlichkeiten gegenüber uns nicht oder nicht pünktlich, wirkt es unzuverlässigerweise auf die gelieferten Ware ein, so können wir ohne Fristsetzung die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware herausverlangen, unbeschadet des uns zustehenden Anspruchs auf Erfüllung des Vertrages. Bei Herausgabe der Ware ist der Käufer zur spesen- und frachtfreien Rücksendung und zum Ersatz eines Etwaigen Mindestwertes verpflichtet.
9. MÄNGELRÜGE
Einwendungen gegen Beschaffenheit der Ware, das Gewicht oder die Stückzahl werden nur berücksichtigt, wenn sie uns unverzüglich, spätestens aber drei Tage nach Empfang der Ware bekanntgegeben worden sind.
10. TRANSPORTSCHÄDEN
Bei Transportschäden, die durch Bahn oder Spedition entstanden sind, ist der Käufer verpflichtet, vor der Abnahme der Ware bei der dafür in Frage kommenden Stelle unverzüglich eine Tatbestandsaufnahme vornehmen zu lassen. Bei rechtzeitigen und zu Recht erhobenen Beanstandungen können wir nach Ihrer Wahl den Kaufpreis mindern oder Ersatz liefern, falls unser Verschulden nachgewiesen wird. Bei rechtzeitig beanstandeten und nachgewiesenen Schäden haften wir bis zur Höhe des Warenwertes. Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen. Der Käufer ist nicht berechtigt, den Kaufpreis zu mindern oder mit seiner Leistung zurückzuhalten. Das Vorstehende gilt auch wenn eine andere als die bedungene Ware geliefert sein sollte. Muster zeigen nur die Durchschnittsbeschaffenheit der Ware, Maße können nur als Anhaltspunkte gedacht werden.
11. PREISE
Sämtliche Preise sind freibleibend. Die vereinbarten oder sich aus der Preisliste ergebenen Preise sind Netto ausschließlich Verpackung- und Frachtkosten. Die jeweils gültige Mehrwertsteuer wird gesondert berechnet.
12. ZAHLUNGSWEISE
Zahlungen sind ausschließlich auf unser Bankkonto zu leisten. Mitarbeiter sind nicht zur Entgegennahme von Zahlungen mit befreiender Wirkung befugt, es sei denn, dass die Mitarbeiter von uns schriftlich bevollmächtigt sind. Jede Zahlung wird immer für die älteste Rechnung verbucht.
13. ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
Soweit nicht anders schriftlich vereinbart, sind unsere Rechnungen 30 Tage nach Rechnungserstellung ohne Abzug zahlbar. Wir sind berechtigt, anderslautender Bestimmungen des Käufers, Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen. Sind bereits Kosten Zinsen entstanden, dann auf die Zinsen und Kosten und zuletzt auf die (Hauptleistung) Kapital anzurechnen. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn wir über den Betrag verfügen können, im Falle von Schecks gilt die Zahlung erst als erfolgt, wenn der Scheck eingelöst wird. Eine Überschreitung der Zahlungsziele hat automatisch den Verzug zur Folge, ohne dass es einer Mahnung oder Fristsetzung bedarf. Gerät der Käufer in Verzug, so sind wir berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt an Zinsen in Höhe des von den Geschäftsbanken berechneten Zinssatz für offene Kontokorrentkredite, mindestens jedoch in Höhe von 5% über den jeweiligen Diskontsatz der österreichischen Nationalbank zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer zu berechnen. Bei Vorauszahlungen und Gutschrift des Rechnungsbetrages innerhalb von acht Tagen nach Rechnungsdatum werden 2% Skonto auf den Warenwert der Rechnung (also ohne Mehrwertsteuer, Fracht und Verpackung) gewährt. Wir haben das Recht für jede Mahnung einen Betrag von Euro 10,- zu belasten.
Akzepte und Kundenwechsel sowie etwaige Schecks werden stets nur zahlungshalber, also nicht an Erfüllungsstatt, entgegengenommen. Wenn der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt, insbesondere einen Scheck nicht einlöst, oder seine Zahlungen einstellt, oder wenn uns andere Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des Kunden in Frage stellen, so sind wir berechtigt, die gesamte Restschuld fällig zu stellen, auch wenn wir Schecks angenommen haben. Wir sind in diesem Falle außerdem berechtigt sofort Zahlungen zu verlangen. Der Käufer ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn wir ausdrücklich schriftlich zugestimmt haben oder wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt worden sind. Bei Wechselprolongationen gehen alle darauf entstandenen Kosten und Zinsen zu Lasten des Käufers. Wir sind berechtig, die Eintreibung der Forderung durch ein Inkassobüro vornehmen zu lassen. Dadurch entstehende evtl. Honorare und Kosten trägt der Schuldner.
14. ERFÜLLUNGSORT UND GERICHTSSTAND
Erfüllungsort für die beiderseitigen Verpflichtungen ist Baden. Soweit gesetzlich zulässig, ist Baden ausschließlicher Gerichtstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar ergebenden Streitigkeiten. Für die Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen Verkäufern und Käufern gilt das Österreichische Recht.
15. RECHTSGÜLTIGKEIT
Sind einzelne der vorgenannten Vertragsbestimmungen ganz oder teilweise nicht Vertragsbestandteil geworden oder unwirksam, so bleibt der Vertrag im übrigen wirksam. Soweit die Bestimmungen nicht Vertragsbestandteil oder unwirksam geworden sind, richtet sich der Inhalt nach den am nächsten liegenden gesetzlichen Vorschriften.